Erweitern Sie Ihren Wortschatz - Folge 2


Akkreditierung
, F., Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt


anberaumen, V., »festsetzen«

Anhängigkeit, F., »Schweben einer Streitsache in einem prozessualen Verfahren«

anheimstellen, V., »überlassen«

annektieren, V., »anhängen, anknüpfen«, »einverleiben«,

annullieren, V., »für nichtig erklären«

Anrainer, M., »Nachbar«

Anscheinsbeweis, M., »prima-facie-Beweis, Beweis einer bestimmten Ursache bzw. eines bestimmten Ablaufes oder eines bestimmten Erfolges aus einer feststehenden Tatsache mit Hilfe der allgemeinen Lebenserfahrung«

antizipieren, V., »vorwegnehmen«

Anwartschaft, F., »einer bestimmten Person zustehende rein tatsächliche Aussicht auf ein später zu erwartendes Amt oder Recht«

Apartheid, F., »Rassentrennung (in Südafrika
bis 1994)«

Approbation, F., »Billigung, Bestallung als Arzt oder Apotheker«, 15. Jh. (approbacie) Lw. lat. approbatio, F., »Zustimmung, Anerkennung«

arbiträr, Adj., »willkürlich«, Bedeutungsentwicklung »hinzukommend, anwesend, beurteilend, schiedsrichtend, beliebig«

arglos, Adj., »wer sich im Zeitpunkt einer Tat keines Angriffes oder keiner Feindseligkeit versieht bzw. versehen kann«

Argwohn, M., »Verdacht«

Arglist, F., M., »Arglist, Hinterhältigkeit, Bosheit«

artikulieren, V., »sorgfältig aussprechen, äußern«